Höchste Bildqualität bei Tag und Nacht, verbunden mit einfacher Bedienung. Unsere
Videoüberwachung stellt die Dinge in den Mittelpunkt, auf die es ankommt und sorgt mit intelligenter Bewegungserkennung für mehr Sicherheit auf allen überwachten Flächen. Hochwertige Videotechnik für jeden Tag und jeden Einsatzbereich. Mit einer großen Auswahl unterschiedlicher Bauformen, Auflösungen und Sonderausstattungen planen wir für jede Anforderung die passende Überwachungslösung. Vom Büro über Einzelhandelsgeschäft und Logistikunternehmen bis zu speziellen Sonderlösungen montieren wir bundesweit.
1.Was wollen Sie schützen? Der erste Schritt bei der Planung einer kompletten und professionellen Videoüberwachung beschäftigt sich mit den zu überwachenden Bereichen und deren Anforderungen. Dazu werden Risiken, Gefahren, Bedrohungen, eventuelle Einschränkungen, die notwendige Beleuchtung und der richtige Standort bewertet um daraus ein Konzept zu einer umfassenden Videoüberwachung erstellen
Welche Bereiche müssen geschützt und somit überwacht werden?
Welche örtlichen Besonderheiten müssen berücksichtigt werden?
Sollen feste oder sich bewegende Objekte überwacht werden?
Kameras aller Bauformen und Ausstattungen für jeden Bereich
Intelligente Bewegungserkennung vermeidet Fehlalarme
Auswertung der Aufnehmen per Fernzugriff oder über Leitstelle
2.Welche Arten von Systemen gibt es?
In der Videotechnik wird zwischen KOAXIAL, bei der Bilddaten und Stromversorgung in zwei Kabeln vom Kamera zum Rekorder übertragen werden und IP unterscheiden, wo Daten und die Stromversorgung über ein Kabel transportiert werden. Beide Varianten haben je nach Anforderung in Preis- und Leistungsfähigkeit Vorteile gegenüber dem anderen System
KOAXIAL - HDCVI -
Die HDCVI-Technologie (High Definition Composite Video Interface) unterstützt Kameras mit einer Auflösung bis 8 Megapixel, was dem vielfachen alt bekannter KOAXIAL Kameras entspricht. Die aktuellen Modelle liefern Bilder in beeindruckender Klarheit, bis ins kleinste Detail. Die HDCVI-Technologie garantiert mit einer Kabellänge bis 700 Meter eine Fernübertragung in Echtzeit ohne Signalverlust.
Ob bei der Errichtung eines neuen Systems oder der Modernisierung eines bestehenden veralteten Systems, der Einsatz einer HDCVI-Lösung erfordert einen geringeren Arbeits- und Kostenaufwand, da bestehende Kabel oft wieder verwendet werden können.
Latenzfreie Bilder in Echtzeit bei einer Kabellänge bis 700 Meter ohne Signalverlust
Günstigere Hardwarepreise & bestehende Kabel können oft weiter verwendet werden
IP / PoE- INTERNET PROTOKOLL MIT POWER OVER ETHERNET -
In der netzwerkbasierten IP-Videoüberwachung werden Daten und Strom über ein CAT Kabel übertragen. Die Kameras komprimieren das Videosignal und übertragen es über das Netzwerk. Im angeschlossenen Netzwerkrekorder werden die Daten auf einer Festplatte gespeichert, dekomprimiert und zur Anzeige auf den Monitor übertragen. Durch die Komprimierung können große Mengen Videobilddaten in hoher Auflösung übertragen werden. Die Auswahl der Kameras umfasst alle Auflösungen, diverse Sonderfunktionen wie Kennzeichenerkennung und Perimetergrenzen, sowie verschiedene KI-Funktionen (künstliche Intelligenz)
Größe Auswahl an Kameramodellen mit intelligenten Sonderfunktionen
Höhere Datenübertragungsrate
möglich durch Komprimierung
3.Was wollen Sie sehen?
Die unterschiedlichen Sichtweiten von Überwachungskamera helfen bei der Wahl des richtigen Modells für den gewünschten Einsatzzweck. Die DORI Distanzanzeige ist ein Standard, der dazu dient, den Erkennungsbereich in Meterangaben zu bestimmen. Der Erkennungsbereich lässt sich anhand verschiedener Faktoren rechnerisch bestimmen: Bildsensor, Lichtempfindlichkeit, Bildauflösung, Optik, Brennweite und Nachtsicht
250 Pixel je Meter
Gesichtserkennung
Identifizierung von Kfz-Kennzeichen
125 Pixel je Meter
Wiedererkennung einer bestimmten
Person oder Bewegungsmuster
63 Pixel je Meter
Auffällige Kleidung und grobe Bewegungsmuster sind zu erkennen
25 Pixel je Meter
Personen und Fahrzeuge werden im Überwachungsbild gesehen
Überwachungskameras mit verstellbarer Brennweite und Motorzoom werden in zwei Extrembereiche unterschieden, die mit geringster Brennweite (Weitwinkel) und höchster Brennweite (Zoom)
Beispiel 8 MP Bulletkamera IP-B786-ZSI
Identifizierung: 8,7 m
Erfassung: 17,4 m
Erkennung: 34,9 m
Beobachtung: 87,2 m
Identifizierung: 18,6 m
Erfassung: 37,3 m
Erkennung: 74,7 m
Beobachtung: 186,7 m
4.Welche Arten von Kameras gibt es? Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Überwachungskameras. IP-Kameras und Koaxial Kameras, unterscheiden sich unabhängig der Brennweiten und Ausstattungen in vier verschiedenen Bauformen. Bulletkameras haben ein gerades längliches Gehäuse, Domekameras, Eyeballkameras und PTZ Kameras eine runde Bauform mit einer zusätzlichen Schwenk-Neige Funktion
Längliche Bauform
Objektiv mechanisch verstellbar
Kompakte Bauweise
Runde Bauform
Objektiv mechanisch verstellbar
Abdeckung Kuppel
Runde Bauform
Objektiv mechanisch verstellbar
Objektiv im Gehäuse verbaut
Runde Bauform
Objektiv elektronisch verstellbar
360° Schwenk-Neige-Funktion
5.Welche Objektive & Auflösungen gibt es? Je nach Einsatz und Überwachungsziel spielt die Auswahl des Objektivs, Blickwinkel der Linse und die Lichtempfindlichkeit eine entscheidende Rolle um das gewünschte Überwachungsergebnis zu erreichen. Je nach Anforderung können Ausstattungen von Motorzoom, smarter Bewegungserkennung und selbstlernender Videoanalyse gewählt werden
2, 4 oder 8 Megapixel
Optional in 4K Auflösung
Je nach Kameramodell
Objektive bis 120°
Infrarot LED, Starlight
Farbnachtsicht
Feste Brennweite
Objektiv mit Motorzoom
WDR Gegenlichtsensor
LUX Beleuchtungsstärke
Künstliche Intelligenz
Selbstlernende Videoanalyse
6.Welche zusätzlichen Ausstattungen gibt es? Nach der Auswahl des Kameramodells, Auflösung und des optimalen Objektivs gibt es je nach Kameramodell weitere Extras zur einer präziseren Überwachung. Besonders die Funktion SMD (Smart Motion Detektion) filtert Regen, Blätter und andere Störfaktoren heraus und macht die Auswertung der Aufnahmen durch die Selektion Menschen und Fahrzeuge einfacher
Gezielte Erkennung von Autos und
Menschen, verhindert Fehlalarme
Alarmierung beim Übertreten von
Linien oder eingezeichneten Bereichen
Zählung bei Betreten/Verlassen
Management von Bereichen
Lernfähiger Algorithmus
Optimierte Erkennung
Algorithmus erkennt Gesichter
Optionale Zielverfolgung
Präzise und schnelle Anpassung an progressive Lichtverhältnisse
Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
Recht auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfG, Urteil vom 15.12.1983 [1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83])
Recht am eigenen Bild (§§ 22ff. KunstUrhG)
Bundesdatenschutzgesetz (insbesondere §§ 6b BDSG)
Strafgesetzbuch (z. B. § 201a StGB)
Landesdatenschutzgesetze (Art. 21a BayDSG, §29b DSG NRW, § 33 SächsDSG etc.)
Betriebliche Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)
Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit Videoüberwachung ist grundsätzlich nur zulässig, wenn sie zur Aufgabenerfüllung von öffentlichen staatlichen Stellen innerhalb des gesetzlichen Rahmens vorgenommen wird. In Ausnahmefällen kann sie jedoch auch von privater Seite zur Wahrnehmung des Hausrechts oder zur Wahrnehmung anderer berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke zulässig vorgenommen werden. In jedem Fall ist eine ausführliche Interessenabwägung zwischen dem Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und dem berechtigten Interesse an einer Überwachung (z. B. des Staates zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung) vorzunehmen.
Der Inhalt dieser Website dient lediglich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für juristische Fragen im Einzelfall kontaktieren Sie bitte einen zugelassenen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Die eingestellten Informationen wurden sorgfältig geprüft. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernimmt Einbruchschutz Jünger jedoch keine Haftung.
Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
Recht auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfG, Urteil vom 15.12.1983 [1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83])
Recht am eigenen Bild (§§ 22ff. KunstUrhG)
Bundesdatenschutzgesetz (insbesondere §§ 6b BDSG)
Strafgesetzbuch (z. B. § 201a StGB)
Landesdatenschutzgesetze (Art. 21a BayDSG, §29b DSG NRW, § 33 SächsDSG etc.)
Betriebliche Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)
Dank einfacher Bedienbarkeit, günstiger Preise und vernetzter Technik hält Videoüberwachung zunehmend Einzug in Privathäuser und Wohnungen. Diese Installationen müssen natürlich den rechtlichen Grundlagen entsprechen, wobei hier regelmäßig aufgrund der Vielfältigkeit der Gegebenheiten vor Ort eine Einzelfallbetrachtung vorgenommen werden muss.
Grundsätzlich sollten folgende Voraussetzungen geprüft werden:
1. Rechtmäßigkeit:
Eine Überwachung des eigenen privaten Umfeldes (Grundstück, Wohnung) ist regelmäßig zulässig. Werden fremde Personen innerhalb dieses rein privaten Umfeldes überwacht, ist dies nur erlaubt, wenn die betroffenen Personen dem ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten zugestimmt haben. Eine Überwachung fremden Privat-Umfeldes oder öffentlichen Umfeldes (Straßen, Wege, Plätze) ist im Regelfall nicht zulässig und nur öffentlichen staatlichen Stellen vorbehalten. Eine Überwachung des eigenen, jedoch öffentlich zugänglichen Privat-Umfeldes kann abhängig vom Überwachungszweck im Einzelfall zulässig sein.
2. Verhältnismäßigkeit:
In jedem Fall sollte vor dem Einsatz einer Videoüberwachung geprüft werden, ob diese in Abwägung der berechtigten Interessen des Eigentümers, der z.B. sein Grundstück vor rechtswidrigen Übergriffen von außen schützen möchten, und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Personen, die in den überwachten Bereich eintreten oder eintreten wollen, verhältnismäßig ist. Es sollte grundsätzlich hinterfragt werden, ob den möglicherweise zu erwartenden Beeinträchtigungen (z.B. Straftaten, Angriffe auf Personen oder den Wohnbereich) nicht anders (z.B. durch eine Alarmanlage, zusätzliche mechanische Absicherungen, Sicherheitspersonal) begegnet werden kann.
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